Übernommene Testfassungen
Am 26. September 2026 als Arbeitsfassungen übernommen. Diese Entwürfe sind nicht für echte Vertragsabschlüsse aktiviert. Beschreibungen der früheren Testumgebung sind noch an den tatsächlichen Betrieb anzupassen.
AGB · Entwurf · PRUEFFASSUNG-2026-09-19
Quelle: CASA WRITE · Testfassung v8 · Rechtstexte vom 19. September 2026 · Abschnitt AGB
AGB — Prüffassung für künftige Agenturleistungen
Diese Fassung beschreibt das vorgesehene Vertragsmodell für spätere reale Leistungen. Sie ist im privaten Test keine Grundlage für entgeltliche Aufträge. Offene Geschäftsentscheidungen und die rechtliche Schlussprüfung müssen vor Freischaltung des Echtgeldbetriebs geklärt werden. Stand: 19. September 2026.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
CASA WRITE ist eine Marke der CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland, vertreten durch Dr. Sven H.A. Siemers. Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 184534. Kontakt: s.siemers@casa-consult.de, +49 40 87 000 – 465.
Diese Bedingungen sind für individuell vereinbarte Text-, Redaktions-, Publikations-, Analyse- und Unterstützungsleistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern vorgesehen, soweit sie wirksam einbezogen werden. Individuelle Abreden haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Leistungsinhalt und Abgrenzung
Das angenommene Angebot und das abgestimmte Briefing bestimmen Zweck, Zielgruppe, Lieferobjekte, Umfang, Sprache, Format, Quellen- und Methodenstandard, Mitwirkung, Termine, Vergütung und Nutzungsrechte.
Bei Beratung und Coaching wird die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Ist ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart, bleibt die hierfür geltende Ergebnis- und Mängelverantwortung bestehen. Prüfungsnoten, Zulassung, Veröffentlichung durch Dritte, Verkaufszahlen oder wirtschaftliche Wirkungen werden nicht als Erfolg zugesagt, soweit nicht gesondert wirksam vereinbart. Dies schränkt die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung nicht ein.
Eine Lieferung als PDF oder DOCX entscheidet nicht allein, ob ein Dienst-, Werk- oder Vertrag über digitale Inhalte vorliegt. Die Einordnung muss zur tatsächlich vereinbarten Leistung passen.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Projektanfrage dient zunächst der Prüfung von Zweck, Machbarkeit und zulässigem Umfang. Sie allein ist keine Beauftragung und löst keine Zahlung aus.
Vorgesehen ist ein individualisiertes Angebot mit Gültigkeitsdauer, das über einen ausdrücklich freigegebenen realen Abschlussweg angenommen werden kann. Angebot, Bedingungen und Verbraucherinformationen müssen vorher lesbar und speicherbar bereitstehen. Eine Zahlungspflicht muss beim echten Abschluss eindeutig erkennbar sein. Der Vertragsinhalt wird anschließend auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt; eine bloße Anfragebestätigung ist keine Auftragsannahme.
Prüfhinweis: Verbindlicher Angebots-/Annahmeweg, Vertragssprachen, Zahlungsschritt und echte Zustellung sind noch freizugeben. Testschaltflächen und Testangebote sind davon ausgeschlossen.
4. Zulässige Nutzung und akademische Integrität
Akademische Unterstützung wird ausschließlich als zulässiges Coaching, Rechercheunterstützung, Struktur-, Methoden- oder Statistikberatung, Lektorat oder eindeutig gekennzeichnetes Lern- und Anschauungsmaterial vereinbart. Die Eigenleistung muss erhalten bleiben; die jeweils einschlägigen Prüfungs- und Institutionsregeln sind zu berücksichtigen.
Nicht übernommen werden Täuschung, Plagiate, erfundene Quellen, manipulierte Daten sowie Herstellung oder Verschleierung fremder Prüfungsleistungen zur Einreichung als eigene Arbeit. Muster dürfen nicht als eigene Prüfungsleistung eingereicht werden und bleiben als Muster gekennzeichnet.
Der Auftraggeber beschreibt den tatsächlichen Zweck und bekannte institutionelle Vorgaben. Begründete Zweifel werden geklärt; eine zulässige Begrenzung oder Änderung wird vereinbart. Unzulässige Leistungen werden nicht ausgeführt. Die Folgen einer Beendigung richten sich nach Vereinbarung und Gesetz, nicht nach pauschalen Straf- oder Verfallsklauseln.
5. Mitwirkung und Kommunikation
Der Auftraggeber stellt vereinbarte Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereit und benennt erforderlichenfalls einen Ansprechpartner. Übermitteltes Material muss im vorgesehenen Rahmen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Eigene Prüf- und Sorgfaltspflichten von CASA WRITE bleiben bestehen.
Briefing, Fassungen, Rückfragen und Entscheidungen werden über den vereinbarten Weg nachvollziehbar dokumentiert. Gesetzliche Erklärungen wie Widerruf, Kündigung oder Mängelanzeige werden nicht ausschließlich an eine Portalnutzung gebunden, soweit andere Wege zulässig sind.
Fehlende Angaben und Verzögerungen werden mit ihren Auswirkungen mitgeteilt. Ein Systemstatus bewirkt weder unbegrenzte Fristverlängerungen noch automatisch zusätzliche Vergütung.
6. Termine, Änderungen und Korrekturrunden
Verbindliche Termine stehen im Angebot. Änderungen von Umfang, Lieferobjekten, Rechten oder Terminen werden hinsichtlich Machbarkeit, Preis und Zeitplan erläutert und vereinbart. Ohne Annahme eines vergütungspflichtigen Änderungsangebots entstehen daraus keine zusätzlichen Entgeltpflichten.
Soweit im Einzelangebot vereinbart, sind zwei redaktionelle Korrekturrunden innerhalb des abgestimmten Briefings enthalten. Eine Runde bündelt zusammengehörige Änderungswünsche zu einer bezeichneten Fassung. Neue Inhalte oder ein anderer Zweck können ein Änderungsangebot erfordern.
Gesetzliche Mängelrechte und die Beseitigung von Mängeln werden weder auf zwei Runden beschränkt noch als kostenpflichtiger Mehrumfang behandelt.
7. Prüfung, Freigabe und Abnahme
Ergebnisse werden in der vereinbarten Form zur Prüfung bereitgestellt. Rückmeldungen sollen die Fassung und die beanstandeten Punkte bezeichnen. Eine redaktionelle Zwischenfreigabe ist nicht automatisch die Abnahme sämtlicher Leistungen oder ein Verzicht auf unbekannte Mängel.
Bei Werkleistungen richtet sich die Abnahme nach dem Gesetz. Es wird keine hiervon abweichende automatische Abnahme durch Schweigen, Download oder Ablauf einer beliebigen Frist vereinbart. Reine Dienstleistungen setzen keine werkvertragliche Abnahme voraus.
§ 640 BGB: Abnahme: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html
8. Preise, Zahlung und Rechnungen
Vergütung, Währung, Steuerbehandlung und etwaige wirksam vereinbarte Raten oder Anzahlungen ergeben sich aus dem Angebot. Verbraucher erhalten den Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern und weiterer Preisbestandteile vor dem Abschluss. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Vereinbarung berechnet.
Fälligkeit sowie zulässige Voraus- oder Abschlagszahlungen richten sich nach der wirksamen Einzelvereinbarung und dem Gesetz. Gesetzliche Einwendungen, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben bestehen. Interne Finanzfreigaben dürfen gesetzliche Fälligkeiten von Zahlungen oder Erstattungen nicht verschieben.
Prüfhinweis: Reale Zahlungsarten, Fälligkeiten, Anzahlungsmodell, Steuerdarstellung und Rechnungsweg sind noch festzulegen. Die im Test hinterlegten Beträge und Steuersätze ersetzen diese Festlegung nicht.
9. Nutzungsrechte und Drittmaterial
Das Angebot legt die Nutzungsarten, den Zweck, Dauer, Gebiet, gegebenenfalls Ausschließlichkeit, Bearbeitung und Veröffentlichung fest. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen; eine pauschale Übertragung des Urheberrechts selbst wird nicht behauptet.
Drittmaterial unterliegt seinen kenntlich gemachten Lizenzgrenzen. Vereinbarungen über Namensnennung, diskrete Mitarbeit und Autorenangaben werden projektspezifisch geprüft und erlauben keine Täuschung im Prüfungs- oder Wissenschaftskontext. Akademische Muster bleiben auf den vereinbarten zulässigen Zweck begrenzt.
Prüfhinweis: Rechtekette zu Autoren und Spezialisten, Namensnennung sowie der Zeitpunkt der Rechtseinräumung müssen vor dem jeweiligen Angebot bestätigt werden.
10. Vertraulichkeit, Hilfsmittel und Daten
Nicht öffentliche Projektinformationen werden zweckgebunden verwendet und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Einschaltung geeigneter Spezialisten entbindet CASA WRITE nicht von eigenen vertraglichen Pflichten.
Ein vereinbarter KI-Einsatz wird hinsichtlich Zweck und Datenumfang geklärt und transparent dokumentiert. Fachliche Verantwortung und menschliche Prüfung bleiben erhalten. Eine Nutzung vertraulicher Kundendaten zum Modelltraining ist nicht Bestandteil des Auftrags.
Prüfhinweis: Diese vorgesehenen Verpflichtungen setzen passende Dienstleisterverträge und überprüfte technische Einstellungen voraus. Die aktuelle Test-Datenschutzinformation benennt die noch offenen Plattformnachweise. Für echte Projekte sind tatsächliche Datenflüsse, Aufbewahrung, Löschung und gegebenenfalls Auftragsverarbeitung vorher zu regeln.
11. Mängel und Haftung
Bei vertragswidrigen Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte. Bei Werkleistungen bleiben insbesondere Nacherfüllung und unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bestehen. Für gesondert verkaufte digitale Produkte gelten deren zwingende Schutzvorschriften.
CASA WRITE haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Prüffassung enthält keinen Haftungsausschluss und keine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen. Die fehlende Zusage eines externen Prüfungs-, Publikations- oder Markterfolgs schließt die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nicht aus.
§ 634 BGB: Rechte bei Mängeln: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html
12. Beendigung und Widerruf
Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben erhalten. Für die Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Vergütungs- und Anrechnungsregeln; eine starre Stornopauschale wird nicht vereinbart. Ein Verbraucherwiderruf wird getrennt nach der zutreffenden Belehrung behandelt. Reine Unternehmergeschäfte erhalten dadurch kein zusätzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
Prüfhinweis: Sollten später Abonnements oder sonstige Dauerschuldverhältnisse angeboten werden, sind Laufzeit, Kündigung und gegebenenfalls eine elektronische Kündigungsfunktion gesondert zu prüfen. Diese Prüffassung führt kein Abonnement ein.
13. Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden können Sie an s.siemers@casa-consult.de oder postalisch an CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, richten. Ein vorheriges Beschwerdeverfahren ist keine Voraussetzung für gesetzliche Rechte oder gerichtlichen Rechtsschutz.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart.
§ 37 VSBG: Information nach einer Streitigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__37.html
Nutzung · Entwurf · PRUEFFASSUNG-2026-09-19
Quelle: CASA WRITE · Testfassung v8 · Rechtstexte vom 19. September 2026 · AGB Abschnitt 4 (unveränderter Auszug)
4. Zulässige Nutzung und akademische Integrität
Akademische Unterstützung wird ausschließlich als zulässiges Coaching, Rechercheunterstützung, Struktur-, Methoden- oder Statistikberatung, Lektorat oder eindeutig gekennzeichnetes Lern- und Anschauungsmaterial vereinbart. Die Eigenleistung muss erhalten bleiben; die jeweils einschlägigen Prüfungs- und Institutionsregeln sind zu berücksichtigen.
Nicht übernommen werden Täuschung, Plagiate, erfundene Quellen, manipulierte Daten sowie Herstellung oder Verschleierung fremder Prüfungsleistungen zur Einreichung als eigene Arbeit. Muster dürfen nicht als eigene Prüfungsleistung eingereicht werden und bleiben als Muster gekennzeichnet.
Der Auftraggeber beschreibt den tatsächlichen Zweck und bekannte institutionelle Vorgaben. Begründete Zweifel werden geklärt; eine zulässige Begrenzung oder Änderung wird vereinbart. Unzulässige Leistungen werden nicht ausgeführt. Die Folgen einer Beendigung richten sich nach Vereinbarung und Gesetz, nicht nach pauschalen Straf- oder Verfallsklauseln.
Widerruf · Entwurf · PRUEFFASSUNG-2026-09-19
Quelle: CASA WRITE · Testfassung v8 · Rechtstexte vom 19. September 2026 · Abschnitt Widerruf
Widerruf — Testhinweis und Verbraucher-Prüffassung
Im aktuellen privaten Test bestehen keine realen Agenturverträge oder Zahlungen. Ein Widerruf im Testportal ist eine Simulation und wird nicht tatsächlich per E-Mail bestätigt. Die nachfolgende Verbraucherinformation ist ein Entwurf für den späteren Echtgeldbetrieb, keine Behauptung einer bereits vollständig umgesetzten Online-Widerrufsfunktion. Stand: 19. September 2026.
Für spätere Fernabsatzverträge über Dienstleistungen
Als Verbraucher können Sie einen entsprechenden Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Bei den hier erfassten Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Erteilung der gesetzlich erforderlichen Belehrung.
Ihre eindeutige Erklärung richten Sie an CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland; E-Mail s.siemers@casa-consult.de; Telefon +49 40 87 000 – 465. Sie können beispielsweise per Brief oder E-Mail erklären, welchen Vertrag Sie widerrufen. Eine rechtzeitig vor Fristende abgesandte Erklärung genügt. Das unten beschriebene Formular ist freiwillig.
Diese eigenständig formulierte Prüffassung beansprucht keine gesetzliche Musterprivilegierung. Vor einem echten Abschluss sind der konkrete Leistungstyp, das aktuelle amtliche Muster und die technische Einbindung abschließend abzugleichen.
Amtliche Musterbelehrung mit Gestaltungshinweisen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html
Rückzahlung nach wirksamem Widerruf
Empfangene Zahlungen werden ohne vermeidbare Verzögerung, spätestens 14 Tage nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung, zurückgezahlt. Gegebenenfalls erstattungsfähige Standardlieferkosten sind eingeschlossen; Mehrkosten einer von Ihnen gewählten teureren Versandart nicht.
Für die Erstattung wird grundsätzlich das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel genutzt. Eine andere für Sie kostenfreie Rückzahlungsart kann ausdrücklich vereinbart werden. Für die Rückzahlung selbst werden Ihnen keine Gebühren berechnet.
Ausdrücklich gewünschter vorzeitiger Leistungsbeginn
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine entgeltliche Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, und wurden die erforderlichen Informationen ordnungsgemäß erteilt, kann gesetzlicher Wertersatz für den bis zum Widerruf erbrachten Anteil anfallen. Maßgeblich sind das Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang und grundsätzlich der vereinbarte Gesamtpreis; bei unverhältnismäßig hohem Preis der Marktwert.
Das bloße Beginnen einer Dienstleistung lässt das Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen. Ein vorzeitiges Erlöschen bei entgeltlichen Dienstleistungen setzt insbesondere die vollständige Erbringung, vorherige ausdrückliche Zustimmung zum Frühstart und bestätigte Kenntnis des Rechtsverlusts voraus. Die aktuellen Voraussetzungen stehen in § 356 Abs. 5 BGB.
Ein Frühstartwunsch ist freiwillig und wird nicht aus einer Anzahlung, einem eiligen Termin oder der AGB-Annahme abgeleitet. Zustimmung und Kenntnisbestätigung sind gesondert und nicht vorausgewählt einzuholen. Die produktive Nachweis- und Bestätigungskette ist noch nicht freigegeben.
§ 356 BGB: Voraussetzungen des Erlöschens: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
§ 357a BGB: Wertersatz: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357a.html
Gesonderte digitale Inhalte sind anders zu behandeln
Eine individuell erbrachte Beratung oder Textleistung wird nicht allein wegen ihrer Lieferung als Datei zu einem separat verkauften digitalen Inhalt. Für eigenständig verkaufte digitale Inhalte muss ein eigener, zum Angebot passender Verbraucherprozess festgelegt werden.
Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sind für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts die Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB zu erfüllen. Dazu gehören der Beginn der Vertragserfüllung, die ausdrückliche Zustimmung, die Kenntnisbestätigung und die erforderliche Vertragsbestätigung. Ein Download allein ist kein pauschaler Widerrufsverzicht.
Der Dienstleistungs-Wertersatzabschnitt darf nicht als pauschale Downloadgebühr übernommen werden. Für einen wirksam ausgeübten Widerruf solcher digitaler Inhalte sieht § 357a Abs. 3 BGB keinen Wertersatz vor. Ein entsprechender Verkaufszweig ist im jetzigen Test nicht produktiv freigegeben.
Elektronische Widerrufsfunktion — aktueller Stand
§ 356a BGB verlangt bei den erfassten Online-Fernabsatzverträgen eine gut zugängliche, hervorgehobene und während der Widerrufsfrist verfügbare Funktion. Nach Eingabe oder Bestätigung von Name, Vertragszuordnung und elektronischem Bestätigungskanal folgt ein eigener Bestätigungsschritt. Die Eingangsbestätigung muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden und Erklärungsinhalt sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten.
Diese vollständige Funktion einschließlich echter Zustellung ist für CASA WRITE noch nicht freigegeben. Die im Test angebotene Aktion simuliert lediglich einen Widerruf im Testvorgang. Es wird derzeit keine funktionsfähige gesetzliche Online-Widerrufsstrecke für echte Verträge behauptet. Andere zulässige Erklärungswege werden dadurch nicht eingeschränkt.
Aktueller BGB-Gesamttext, § 356a: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
Freiwilliges Widerrufsformular — Arbeitsfassung
Empfänger: CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland; s.siemers@casa-consult.de.
Ich/Wir erkläre(n) den Widerruf des folgenden Vertrags:
Leistung oder digitaler Inhalt: ____________________
Vertrags- oder Projektnummer, soweit vorhanden: ____________________
Datum des Vertragsabschlusses: ____________________
Name der widerrufenden Person(en): ____________________
Anschrift: ____________________
Datum der Erklärung: ____________________
Unterschrift nur bei Erklärung auf Papier: ____________________
Amtliches Muster-Widerrufsformular: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_2.html
Die Vertragsnummer dient nur der Zuordnung und ist keine zwingende Voraussetzung eines ansonsten eindeutigen Widerrufs. Elektronische Erklärungen erfordern keine handschriftliche Unterschrift. Verwenden Sie das Testportal nicht als alleinigen Erklärungsweg für einen außerhalb der Testumgebung tatsächlich geschlossenen Vertrag.
Impressum
Anbieterangaben für CASA WRITE, eine Marke von CASA CONSULT. Stand: 19. September 2026. Die Website wird derzeit als privates Testsystem betrieben.
Anbieterin
CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sitz der Gesellschaft: Hamburg.
Anbieterangaben nach § 5 DDG
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung
Dr. Sven H.A. Siemers
Geschäftsanschrift: Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland
Register und Umsatzsteuer
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg. Handelsregisternummer: HRB 184534.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE134895028.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 36 VSBG
Geltungsbereich
Dieses Impressum gilt für die CASA-WRITE-Website unter https://casa-write.s-siemers.chatgpt.site einschließlich ihrer Sprachfassungen und des zugehörigen privaten Test-Kundenbereichs. Anbieterin und verantwortlich für die eigenen Inhalte bleibt die CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH.
Technische Bereitstellung
Diese CASA-WRITE-Testwebsite wird über Sites von OpenAI bereitgestellt. Die Anwendung verwendet nach ihrem technischen Stand Cloudflare Workers sowie D1 für Daten und R2 für Dateien. Sie ist nicht mit der bei STRATO betriebenen CASA-CONSULT-Unternehmenswebsite gleichzusetzen.
Informationen zum tatsächlichen Testprozess und zu noch offenen Nachweisen der Plattformverarbeitung finden Sie im Abschnitt Datenschutz. Die Bereitstellung über eine Plattform ändert nichts an unserer Verantwortung für das eigene Angebot.
Datenschutz im privaten CASA-WRITE-Test
Stand: 19. September 2026. Diese Prüffassung beschreibt die bekannte Verarbeitung im aktuellen Testsystem und benennt offene Nachweise ausdrücklich. Sie ist keine Erklärung, dass sämtliche Plattformverträge, Verarbeitungsorte oder Löschprozesse bereits abschließend geprüft sind. Bitte verwenden Sie in Projektfeldern und Dateien ausschließlich fiktive Testdaten.
1. Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlich für die von CASA WRITE bestimmten Verarbeitungen ist die CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Sven H.A. Siemers.
Sie erreichen uns unter +49 40 87 000 – 465 oder s.siemers@casa-consult.de. Diese Kontaktdaten können Sie auch für Datenschutzfragen und die Ausübung Ihrer Rechte verwenden. Eine etwaige gesonderte Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist für diese Prüffassung noch zu bestätigen.
Datenschutzanliegen per E-Mail
2. Welche Umgebung diese Information erfasst
Erfasst ist die private Website https://casa-write.s-siemers.chatgpt.site mit ihren Sprachfassungen, dem mehrstufigen Anfrageformular und dem Test-Kundenbereich. Anders als die reine CASA-CONSULT-Unternehmenswebsite enthält diese Anwendung eine Anmeldung, persönliche Testbereiche, Projektformulare und Dateiablage.
Die Testpersonen und vorbereiteten Projekte sind fiktiv. Die tatsächlich zur Anmeldung verwendete Kontokennung, E-Mail-Adresse und technische Nutzungsdaten können dagegen personenbezogen sein. Ein privater Zugang und die Verwendung synthetischer Projektdaten machen diese Daten nicht anonym.
Diese Information ist keine Einwilligung. Weder ein Seitenbesuch noch die Bestätigung, dass Datenschutzhinweise gelesen wurden, bedeutet Zustimmung zu beliebigen zusätzlichen Verarbeitungen.
3. Websiteaufruf und technische Infrastruktur
Bei der Bereitstellung müssen insbesondere IP-Adresse, angeforderte Seite oder Datei, Zeitpunkt sowie notwendige Verbindungsdaten verarbeitet werden. Browser-, Betriebssystem-, Referrer-, Fehler- und Sicherheitsinformationen können je nach Übermittlung und Plattformkonfiguration hinzukommen. Zweck sind Auslieferung, Fehlerbehebung, Verfügbarkeit und Schutz vor unberechtigten Zugriffen.
Für die erforderliche Bereitstellung und Absicherung unseres Testangebots kommt Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO zur Anwendung; unser berechtigtes Interesse liegt in einem funktionsfähigen, geschützten Testsystem. Die Verarbeitung wird auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß begrenzt. Die konkrete Interessenabwägung und Plattformkonfiguration müssen vor einem erweiterten Betrieb dokumentiert werden.
Bekannt ist die Nutzung von Sites/OpenAI und der Cloudflare-Technologien Workers, D1 und R2. Nicht abschließend nachgewiesen sind für dieses konkrete Site-Projekt die vollständige Liste beteiligter Rechtsträger, ihre datenschutzrechtlichen Rollen, Einzelheiten zusätzlicher Plattformprotokolle, Supportzugriffe und deren Aufbewahrung. Aus der technischen Produktbezeichnung allein wird keine bestimmte Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder regionale Datenhaltung abgeleitet.
4. Anmeldung und persönlicher Testbereich
Die Anmeldung erfolgt über ChatGPT. Die Anwendung erhält hierbei eine authentifizierte Benutzerkennung und E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls einen Anzeigenamen. Die Benutzerkennung dient der Zuordnung eines persönlichen Testbereichs und der Trennung von anderen angemeldeten Personen. Ein ChatGPT-Passwort wird nicht durch das CASA-WRITE-Formular abgefragt.
Nach Auswahl einer Testperson speichert die Anwendung die Testrolle und Sitzungszuordnung. Der Wechsel zwischen fiktiven Rollen innerhalb des eigenen Testbereichs dient der Funktionsprüfung und ersetzt keine echte Identitäts- oder Mitarbeiterprüfung.
Die zur Bereitstellung des ausdrücklich gewünschten privaten Testzugangs und zur Zugriffskontrolle erforderliche Verarbeitung stützen wir auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Soweit eine gesonderte Nutzungsvereinbarung im Einzelfall eine andere Rechtsgrundlage erfordert, ist diese vor dem betreffenden Einsatz festzulegen. Die Verarbeitung des eigenständigen ChatGPT-Kontos richtet sich zusätzlich nach den jeweils für diesen Dienst geltenden Informationen; damit wird keine vollständige Klärung der Plattformrollen für diese Site behauptet.
5. Sitzungscookie und Sprachauswahl
Für die ausdrücklich gewählte Testsitzung verwendet die Anwendung das Cookie cw_test. Es enthält einen zufälligen Sitzungsschlüssel und ordnet die berechtigte Testrolle zu. Seine eingestellte Höchstdauer beträgt acht Stunden. Es ist für Seitenskripte nicht lesbar (HttpOnly), auf SameSite=Strict gesetzt und wird auf der HTTPS-Website mit dem Merkmal Secure übertragen. Serverseitig wird der Sitzungsschlüssel gehasht gespeichert.
Das Cookie ist für diese gewünschte Sitzungsfunktion technisch notwendig. Die erforderliche Speicherung bzw. der Zugriff auf das Endgerät wird auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG gestützt; die Verarbeitung personenbezogener Sitzungsdaten wird hiervon getrennt nach der DSGVO beurteilt.
Beim Ende einer aktiven Testsitzung wird das Anwendungscookie entfernt und der zugeordnete aktive Sitzungsdatensatz gelöscht. Nach bloßem Fristablauf ist die Sitzung nicht mehr gültig; ein automatischer Bereinigungslauf für alle abgelaufenen serverseitigen Sitzungsdatensätze ist derzeit nicht eingerichtet. Acht Stunden sind daher keine pauschale serverseitige Löschfrist.
Die Sprachfassung ergibt sich aus der aufgerufenen URL. Die CASA-WRITE-Sprachfunktion speichert die Sprachpräferenz nicht zusätzlich dauerhaft in einem Cookie oder im Local Storage. Eigene Anmelde- und Sicherheitsmechanismen der Plattform sind hiervon zu unterscheiden und noch vollständig zu erfassen.
§ 25 TDDDG: Endgerätezugriff
6. Projektanfrage, Portal und Dateien
Im Test können Projektzweck, Titel, Zielgruppe, Leistungsbereich, Umfang, Frist, Sprache, Fachgebiet, Standards, institutionelle Vorgaben und fiktive Kontaktangaben eingegeben werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Testdokumente, Nachrichten, Kommentare, Termine, Supportfälle, Freigaben und simulierte Vertrags- oder Finanzstände.
Diese Daten werden benötigt, um die gewünschten Projektabläufe zu testen und Ergebnisse nachvollziehbar zu prüfen. Für echte personenbezogene Angaben im Test gilt die erforderliche zweckgebundene Verarbeitung zur Durchführung und Absicherung der Testphase; sie sollen durch synthetische Inhalte vermieden werden. Bitte laden Sie keine realen Kundenakten, Gesundheitsdaten, Prüfungsarbeiten, vertraulichen Manuskripte oder Zugangsdaten hoch.
Projektzustände werden in D1, Dateien in R2 gespeichert. Neue Uploads verbleiben im beschriebenen Testprozess in Quarantäne. Quarantäne ist keine bestätigte Malwareprüfung und kein Grund, echte sensible Daten hochzuladen.
Änderungen werden mit Projekt- und Rollenbezug, Aktion, Ergebnis, Zeitstempel und technischen Verkettungswerten protokolliert. Diese Auditdaten können über den persönlichen Testbereich einer angemeldeten Person zugeordnet sein. Sie dienen der Fehlersuche, Nachvollziehbarkeit und Absicherung des Testbetriebs, nicht der Erstellung eines Werbeprofils.
7. Simulation statt E-Mail-Versand und Zahlung
Die im Portal sichtbaren Zahlungen, Erstattungen, Auszahlungen und Rechnungen sind Testvorgänge. Es ist dort kein realer Zahlungsdienst angeschlossen. Portalbenachrichtigungen und Fristerinnerungen lösen in diesem Test keinen tatsächlichen E-Mail-Versand aus.
Einstellungen zu E-Mail, Erinnerung und Marketing werden als Testpräferenzen gespeichert. Die Betätigung einer Test-Marketingoption wird nicht als Anmeldung zu einem echten Newsletter oder als Erlaubnis für tatsächliche Werbung verwendet.
Für das Verhalten sämtlicher übergeordneten Plattformkomponenten liegt noch keine vollständige Analyse vor. Deshalb wird nicht pauschal behauptet, dass über die gesamte Bereitstellungskette keinerlei weitere Cookies, technische Messungen oder Drittanbieterzugriffe stattfinden. Vor Einführung zusätzlicher Analyse- oder Marketingfunktionen sind die notwendigen Informationen und gegebenenfalls Einwilligungen gesondert bereitzustellen.
8. Direkte Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns tatsächlich per E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Kontaktangaben und den Inhalt Ihres Anliegens zur Bearbeitung und Kommunikation. Bei von Ihnen gewünschten vorvertraglichen Maßnahmen oder einem Vertrag mit Ihnen ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO einschlägig. Bei allgemeinen Anfragen oder geschäftlichen Ansprechpartnern kommt Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO in Betracht; unser Interesse liegt in sachgerechter Kommunikation und Bearbeitung.
Nach den vorliegenden Betreiberangaben wird STRATO für die Unternehmens-E-Mail-Kommunikation eingesetzt. Diese Angabe betrifft die direkte Unternehmenskommunikation und nicht das Hosting, die Anmeldung oder die Datenablage der CASA-WRITE-Site. Die hierfür tatsächlich genutzten Vertrags- und Verarbeitungseinstellungen sind gesondert zu bestätigen.
Bitte geben Sie nur für Ihr Anliegen erforderliche Informationen an. Für besonders vertrauliche Inhalte stimmen Sie vorab einen geeigneten Übermittlungsweg mit uns ab. Normale E-Mails sind nicht schon wegen der HTTPS-Website automatisch Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
9. Empfänger und Verarbeitungsorte
Innerhalb von CASA erhalten befugte Personen Zugriff, soweit dies für Betrieb, Prüfung oder Bearbeitung des jeweiligen Anliegens erforderlich ist. An der technischen Bereitstellung sind die bezeichnete Sites-/OpenAI-Plattform und die eingesetzten Cloudflare-Komponenten beteiligt. Ob einzelne Anbieter im konkreten Vertragsverhältnis als Auftragsverarbeiter, weitere Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortliche handeln, ist noch anhand der tatsächlich geltenden Verträge zu bestätigen.
Rechtliche oder steuerliche Berater, Gerichte oder Behörden erhalten Daten nur bei einer hierfür bestehenden Erforderlichkeit und Rechtsgrundlage. Eigene Kommunikationsanbieter der Kontakt aufnehmenden Person können an der Übermittlung beteiligt sein.
Für diese Site wird keine ausschließliche Verarbeitung in Deutschland oder im EU-/EWR-Raum zugesichert. Die tatsächlichen Speicherorte und möglichen Drittland- bzw. Supportzugriffe sowie die jeweils einschlägigen Grundlagen nach Art. 44 ff. DSGVO sind noch nicht abschließend nachgewiesen. Insbesondere wird weder ein konkreter Angemessenheitsbeschluss noch eine wirksam einbezogene Standardvertragsklausel oder AVV ohne Vertragsnachweis behauptet. Diese Punkte müssen vor einer produktiven Nutzung mit echten Kundeninhalten geklärt werden.
10. Speicherung und Löschung — tatsächlicher Teststand
Projekt-, Kommunikations-, Präferenz- und Auditdaten bleiben derzeit über das Ende einer Sitzung hinaus gespeichert. Ein allgemeiner automatischer Löschlauf für Testprojekte, Auditdaten und abgelaufene Sitzungsdatensätze ist nicht implementiert. Auch die im Portal auswählbaren Aufbewahrungswünsche von 7, 30 oder 90 Tagen aktivieren noch keine automatische Fristlöschung.
Die im Test simulierte Projektlöschung entfernt bzw. reduziert bestimmte Projektinhalte nach dem Testablauf, nicht automatisch sämtliche Konto-, Sitzungs-, Protokoll- oder Plattformdaten. Test-Export und Test-Löschung ersetzen deshalb keinen echten Antrag auf Auskunft oder Löschung nach der DSGVO. Für einen solchen Antrag nutzen Sie bitte unseren direkten Kontakt.
Die für die andere STRATO-Website bestätigte Sieben-Tage-Frist wird nicht auf diese Site übertragen. Für zusätzliche Plattformprotokolle, Sicherungen und deren Löschung liegen noch keine vollständig bestätigten Angaben vor. Ein belastbares Löschkonzept mit Verantwortlichkeiten und Fristen muss vor einem erweiterten Betrieb festgelegt und technisch geprüft werden.
Diese Beschreibung einer technischen Prüflücke ist keine Erlaubnis zu unbegrenzter Speicherung. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie ein zulässiger Zweck dies erfordert. Tatsächliche gesetzliche Aufbewahrungspflichten betreffen nur die jeweils einschlägigen echten Geschäftsunterlagen, nicht pauschal alle Testdateien oder fiktiven Rechnungen. Ihre Datenschutzrechte bleiben bestehen.
11. Ihre Rechte
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Soweit Art. 20 DSGVO anwendbar ist, können Sie die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und gegebenenfalls übertragen lassen.
Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung können Sie für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung bleibt unberührt. Für Rechteanträge genügt eine Nachricht an s.siemers@casa-consult.de. Wir beantworten sie grundsätzlich innerhalb eines Monats. Bei einer gesetzlich zulässigen Verlängerung informieren wir innerhalb dieser Frist über die Gründe. Bei begründeten Identitätszweifeln dürfen die zur Prüfung erforderlichen weiteren Angaben verlangt werden.
Besonders wichtig ist Ihr Widerspruchsrecht: Erfolgt eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen, können Sie wegen Ihrer besonderen Situation widersprechen. Eine weitere Verarbeitung bedarf dann der gesetzlichen Voraussetzungen, etwa überwiegender zwingender schutzwürdiger Gründe oder der Wahrung von Rechtsansprüchen. Gegen Direktwerbung und damit verbundenes Profiling können Sie jederzeit ohne Begründung widersprechen; hierfür werden die Daten dann nicht weiterverwendet.
12. Beschwerderecht
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes. Ein vorheriger Kontakt mit uns ist hierfür nicht erforderlich.
Für unser Unternehmen in Hamburg ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig: Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg; Telefon +49 40 42854-4040; E-Mail mailbox@datenschutz.hamburg.de.
Hamburgische Datenschutzaufsicht
13. Entscheidungen, Sicherheit und offene Nachweise
Die Anwendung setzt technische Rollen-, Pflichtfeld- und Prozessregeln ein. Diese steuern den fiktiven Testablauf; sie entscheiden nicht über echte Kundenaufträge oder Zahlungen. Eine automatische fachliche Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung wird durch diese Testfunktionen nicht getroffen. Für eigenständige Plattformverarbeitungen ist dies keine pauschale Aussage.
Die Website verwendet HTTPS und technische Zugriffskontrollen. Eine unabhängige Sicherheitsfreigabe des Gesamtbetriebs, eine vollständige Malwareprüfung und ein vollständig verifizierter Wiederherstellungs- und Löschprozess werden nicht behauptet.
Noch zu bestätigen sind insbesondere die konkreten Plattformvertragsparteien, AVV- und Empfängerrollen, Verarbeitungsorte und Drittlandgrundlagen, vollständige Protokoll-/Sicherungsfristen sowie Zuständigkeiten für deren Löschung. Diese Prüffassung wird aktualisiert, sobald die Nachweise und der tatsächliche Betrieb geklärt sind. Eine spätere Nutzung für reale Kundenprojekte erfordert zuvor eine ergänzte, konsistente Datenschutzinformation.
Datenschutz-Grundverordnung
Nutzungsregeln für den privaten Test
Diese Regeln betreffen ausschließlich die private Testumgebung von CASA WRITE. Sie sind von den nachfolgenden Entwürfen für spätere entgeltliche Agenturverträge getrennt. Stand: 19. September 2026.
Zweck und Betreiber
Die CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, stellt eingeladenen Personen die Testumgebung zur Prüfung von Seiten, Formularen, Rollen und Projektabläufen bereit. Es gelten die erteilten Testberechtigungen.
Keine realen Aufträge oder Zahlungen
Die gekennzeichneten Angebote, Vertragsstände, Rechnungen, Zahlungen, Erstattungen, Auszahlungen und Widerrufe sind Simulationen. Ihre Betätigung beauftragt keine reale Textproduktion und erzeugt keine Zahlungspflicht für Agenturleistungen. Ein tatsächlicher Auftrag erfordert einen gesonderten, ausdrücklich als real gekennzeichneten Vertragsabschluss.
Portal-E-Mails und Zahlungsflüsse werden nicht real ausgeführt. Eine simulierte Bestätigung ist weder ein echter Zahlungsnachweis noch die gesetzlich erforderliche Zustellung einer Vertrags- oder Widerrufsbestätigung.
Nur fiktive Testinhalte
Verwenden Sie ausschließlich synthetische Angaben und Dateien, zu deren Bereitstellung Sie berechtigt sind. Keine echten Kundenakten, Gesundheitsdaten, vertraulichen Manuskripte, Prüfungsarbeiten, Zahlungsdaten oder Zugangsdaten hochladen. Schadprogramme, rechtswidrige Inhalte und Zugriffe außerhalb Ihrer Berechtigung sind unzulässig.
Die Anmeldung nutzt ein tatsächliches Konto. Dessen Kennung und technische Nutzungsdaten können personenbezogen sein; hierzu gelten die gesonderten Datenschutzhinweise. Fiktive Testrollen ersetzen keine reale Identitäts- oder Mitarbeiterprüfung.
Gespeicherte Änderungen und technische Grenzen
Teständerungen können dauerhaft im persönlichen Testbereich gespeichert bleiben. Ein Neuladen setzt einen Vorgang nicht zurück. Aufbewahrungsoptionen im Test lösen derzeit keine automatische Fristlöschung aus.
Neue Uploads bleiben im Test in Quarantäne. Ein echter Virenscan und eine Produktivfreigabe werden damit nicht zugesichert. Für den Test wird kein vertragliches Verfügbarkeits- oder Archivierungsniveau vereinbart. Benötigte Testergebnisse sollten vor angekündigten Rücksetzungen gesichert werden.
Meldungen und Ende des Tests
Fehler oder Barrieren können Sie an s.siemers@casa-consult.de melden oder telefonisch unter +49 40 87 000 – 465 ansprechen. Der angezeigte Test-SLA ist keine Zusage für reale Kundenaufträge.
Testzugänge können aus Sicherheitsgründen gesperrt oder mit Ende der Testphase beendet werden. Gesetzliche Ansprüche und Datenschutzrechte bleiben unberührt. Diese Regeln enthalten keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung.
Testproblem melden
AGB — Prüffassung für künftige Agenturleistungen
Diese Fassung beschreibt das vorgesehene Vertragsmodell für spätere reale Leistungen. Sie ist im privaten Test keine Grundlage für entgeltliche Aufträge. Offene Geschäftsentscheidungen und die rechtliche Schlussprüfung müssen vor Freischaltung des Echtgeldbetriebs geklärt werden. Stand: 19. September 2026.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
CASA WRITE ist eine Marke der CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland, vertreten durch Dr. Sven H.A. Siemers. Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 184534. Kontakt: s.siemers@casa-consult.de, +49 40 87 000 – 465.
Diese Bedingungen sind für individuell vereinbarte Text-, Redaktions-, Publikations-, Analyse- und Unterstützungsleistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern vorgesehen, soweit sie wirksam einbezogen werden. Individuelle Abreden haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Leistungsinhalt und Abgrenzung
Das angenommene Angebot und das abgestimmte Briefing bestimmen Zweck, Zielgruppe, Lieferobjekte, Umfang, Sprache, Format, Quellen- und Methodenstandard, Mitwirkung, Termine, Vergütung und Nutzungsrechte.
Bei Beratung und Coaching wird die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Ist ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart, bleibt die hierfür geltende Ergebnis- und Mängelverantwortung bestehen. Prüfungsnoten, Zulassung, Veröffentlichung durch Dritte, Verkaufszahlen oder wirtschaftliche Wirkungen werden nicht als Erfolg zugesagt, soweit nicht gesondert wirksam vereinbart. Dies schränkt die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung nicht ein.
Eine Lieferung als PDF oder DOCX entscheidet nicht allein, ob ein Dienst-, Werk- oder Vertrag über digitale Inhalte vorliegt. Die Einordnung muss zur tatsächlich vereinbarten Leistung passen.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Projektanfrage dient zunächst der Prüfung von Zweck, Machbarkeit und zulässigem Umfang. Sie allein ist keine Beauftragung und löst keine Zahlung aus.
Vorgesehen ist ein individualisiertes Angebot mit Gültigkeitsdauer, das über einen ausdrücklich freigegebenen realen Abschlussweg angenommen werden kann. Angebot, Bedingungen und Verbraucherinformationen müssen vorher lesbar und speicherbar bereitstehen. Eine Zahlungspflicht muss beim echten Abschluss eindeutig erkennbar sein. Der Vertragsinhalt wird anschließend auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt; eine bloße Anfragebestätigung ist keine Auftragsannahme.
Prüfhinweis: Verbindlicher Angebots-/Annahmeweg, Vertragssprachen, Zahlungsschritt und echte Zustellung sind noch freizugeben. Testschaltflächen und Testangebote sind davon ausgeschlossen.
4. Zulässige Nutzung und akademische Integrität
Akademische Unterstützung wird ausschließlich als zulässiges Coaching, Rechercheunterstützung, Struktur-, Methoden- oder Statistikberatung, Lektorat oder eindeutig gekennzeichnetes Lern- und Anschauungsmaterial vereinbart. Die Eigenleistung muss erhalten bleiben; die jeweils einschlägigen Prüfungs- und Institutionsregeln sind zu berücksichtigen.
Nicht übernommen werden Täuschung, Plagiate, erfundene Quellen, manipulierte Daten sowie Herstellung oder Verschleierung fremder Prüfungsleistungen zur Einreichung als eigene Arbeit. Muster dürfen nicht als eigene Prüfungsleistung eingereicht werden und bleiben als Muster gekennzeichnet.
Der Auftraggeber beschreibt den tatsächlichen Zweck und bekannte institutionelle Vorgaben. Begründete Zweifel werden geklärt; eine zulässige Begrenzung oder Änderung wird vereinbart. Unzulässige Leistungen werden nicht ausgeführt. Die Folgen einer Beendigung richten sich nach Vereinbarung und Gesetz, nicht nach pauschalen Straf- oder Verfallsklauseln.
5. Mitwirkung und Kommunikation
Der Auftraggeber stellt vereinbarte Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereit und benennt erforderlichenfalls einen Ansprechpartner. Übermitteltes Material muss im vorgesehenen Rahmen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Eigene Prüf- und Sorgfaltspflichten von CASA WRITE bleiben bestehen.
Briefing, Fassungen, Rückfragen und Entscheidungen werden über den vereinbarten Weg nachvollziehbar dokumentiert. Gesetzliche Erklärungen wie Widerruf, Kündigung oder Mängelanzeige werden nicht ausschließlich an eine Portalnutzung gebunden, soweit andere Wege zulässig sind.
Fehlende Angaben und Verzögerungen werden mit ihren Auswirkungen mitgeteilt. Ein Systemstatus bewirkt weder unbegrenzte Fristverlängerungen noch automatisch zusätzliche Vergütung.
6. Termine, Änderungen und Korrekturrunden
Verbindliche Termine stehen im Angebot. Änderungen von Umfang, Lieferobjekten, Rechten oder Terminen werden hinsichtlich Machbarkeit, Preis und Zeitplan erläutert und vereinbart. Ohne Annahme eines vergütungspflichtigen Änderungsangebots entstehen daraus keine zusätzlichen Entgeltpflichten.
Soweit im Einzelangebot vereinbart, sind zwei redaktionelle Korrekturrunden innerhalb des abgestimmten Briefings enthalten. Eine Runde bündelt zusammengehörige Änderungswünsche zu einer bezeichneten Fassung. Neue Inhalte oder ein anderer Zweck können ein Änderungsangebot erfordern.
Gesetzliche Mängelrechte und die Beseitigung von Mängeln werden weder auf zwei Runden beschränkt noch als kostenpflichtiger Mehrumfang behandelt.
7. Prüfung, Freigabe und Abnahme
Ergebnisse werden in der vereinbarten Form zur Prüfung bereitgestellt. Rückmeldungen sollen die Fassung und die beanstandeten Punkte bezeichnen. Eine redaktionelle Zwischenfreigabe ist nicht automatisch die Abnahme sämtlicher Leistungen oder ein Verzicht auf unbekannte Mängel.
Bei Werkleistungen richtet sich die Abnahme nach dem Gesetz. Es wird keine hiervon abweichende automatische Abnahme durch Schweigen, Download oder Ablauf einer beliebigen Frist vereinbart. Reine Dienstleistungen setzen keine werkvertragliche Abnahme voraus.
§ 640 BGB: Abnahme
8. Preise, Zahlung und Rechnungen
Vergütung, Währung, Steuerbehandlung und etwaige wirksam vereinbarte Raten oder Anzahlungen ergeben sich aus dem Angebot. Verbraucher erhalten den Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern und weiterer Preisbestandteile vor dem Abschluss. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Vereinbarung berechnet.
Fälligkeit sowie zulässige Voraus- oder Abschlagszahlungen richten sich nach der wirksamen Einzelvereinbarung und dem Gesetz. Gesetzliche Einwendungen, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben bestehen. Interne Finanzfreigaben dürfen gesetzliche Fälligkeiten von Zahlungen oder Erstattungen nicht verschieben.
Prüfhinweis: Reale Zahlungsarten, Fälligkeiten, Anzahlungsmodell, Steuerdarstellung und Rechnungsweg sind noch festzulegen. Die im Test hinterlegten Beträge und Steuersätze ersetzen diese Festlegung nicht.
9. Nutzungsrechte und Drittmaterial
Das Angebot legt die Nutzungsarten, den Zweck, Dauer, Gebiet, gegebenenfalls Ausschließlichkeit, Bearbeitung und Veröffentlichung fest. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen; eine pauschale Übertragung des Urheberrechts selbst wird nicht behauptet.
Drittmaterial unterliegt seinen kenntlich gemachten Lizenzgrenzen. Vereinbarungen über Namensnennung, diskrete Mitarbeit und Autorenangaben werden projektspezifisch geprüft und erlauben keine Täuschung im Prüfungs- oder Wissenschaftskontext. Akademische Muster bleiben auf den vereinbarten zulässigen Zweck begrenzt.
Prüfhinweis: Rechtekette zu Autoren und Spezialisten, Namensnennung sowie der Zeitpunkt der Rechtseinräumung müssen vor dem jeweiligen Angebot bestätigt werden.
10. Vertraulichkeit, Hilfsmittel und Daten
Nicht öffentliche Projektinformationen werden zweckgebunden verwendet und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Einschaltung geeigneter Spezialisten entbindet CASA WRITE nicht von eigenen vertraglichen Pflichten.
Ein vereinbarter KI-Einsatz wird hinsichtlich Zweck und Datenumfang geklärt und transparent dokumentiert. Fachliche Verantwortung und menschliche Prüfung bleiben erhalten. Eine Nutzung vertraulicher Kundendaten zum Modelltraining ist nicht Bestandteil des Auftrags.
Prüfhinweis: Diese vorgesehenen Verpflichtungen setzen passende Dienstleisterverträge und überprüfte technische Einstellungen voraus. Die aktuelle Test-Datenschutzinformation benennt die noch offenen Plattformnachweise. Für echte Projekte sind tatsächliche Datenflüsse, Aufbewahrung, Löschung und gegebenenfalls Auftragsverarbeitung vorher zu regeln.
11. Mängel und Haftung
Bei vertragswidrigen Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte. Bei Werkleistungen bleiben insbesondere Nacherfüllung und unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bestehen. Für gesondert verkaufte digitale Produkte gelten deren zwingende Schutzvorschriften.
CASA WRITE haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Prüffassung enthält keinen Haftungsausschluss und keine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen. Die fehlende Zusage eines externen Prüfungs-, Publikations- oder Markterfolgs schließt die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nicht aus.
§ 634 BGB: Rechte bei Mängeln
12. Beendigung und Widerruf
Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben erhalten. Für die Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Vergütungs- und Anrechnungsregeln; eine starre Stornopauschale wird nicht vereinbart. Ein Verbraucherwiderruf wird getrennt nach der zutreffenden Belehrung behandelt. Reine Unternehmergeschäfte erhalten dadurch kein zusätzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
Prüfhinweis: Sollten später Abonnements oder sonstige Dauerschuldverhältnisse angeboten werden, sind Laufzeit, Kündigung und gegebenenfalls eine elektronische Kündigungsfunktion gesondert zu prüfen. Diese Prüffassung führt kein Abonnement ein.
13. Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden können Sie an s.siemers@casa-consult.de oder postalisch an CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, richten. Ein vorheriges Beschwerdeverfahren ist keine Voraussetzung für gesetzliche Rechte oder gerichtlichen Rechtsschutz.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart.
§ 37 VSBG: Information nach einer Streitigkeit
Widerruf — Testhinweis und Verbraucher-Prüffassung
Im aktuellen privaten Test bestehen keine realen Agenturverträge oder Zahlungen. Ein Widerruf im Testportal ist eine Simulation und wird nicht tatsächlich per E-Mail bestätigt. Die nachfolgende Verbraucherinformation ist ein Entwurf für den späteren Echtgeldbetrieb, keine Behauptung einer bereits vollständig umgesetzten Online-Widerrufsfunktion. Stand: 19. September 2026.
Für spätere Fernabsatzverträge über Dienstleistungen
Als Verbraucher können Sie einen entsprechenden Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Bei den hier erfassten Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Erteilung der gesetzlich erforderlichen Belehrung.
Ihre eindeutige Erklärung richten Sie an CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland; E-Mail s.siemers@casa-consult.de; Telefon +49 40 87 000 – 465. Sie können beispielsweise per Brief oder E-Mail erklären, welchen Vertrag Sie widerrufen. Eine rechtzeitig vor Fristende abgesandte Erklärung genügt. Das unten beschriebene Formular ist freiwillig.
Diese eigenständig formulierte Prüffassung beansprucht keine gesetzliche Musterprivilegierung. Vor einem echten Abschluss sind der konkrete Leistungstyp, das aktuelle amtliche Muster und die technische Einbindung abschließend abzugleichen.
Amtliche Musterbelehrung mit Gestaltungshinweisen
Rückzahlung nach wirksamem Widerruf
Empfangene Zahlungen werden ohne vermeidbare Verzögerung, spätestens 14 Tage nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung, zurückgezahlt. Gegebenenfalls erstattungsfähige Standardlieferkosten sind eingeschlossen; Mehrkosten einer von Ihnen gewählten teureren Versandart nicht.
Für die Erstattung wird grundsätzlich das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel genutzt. Eine andere für Sie kostenfreie Rückzahlungsart kann ausdrücklich vereinbart werden. Für die Rückzahlung selbst werden Ihnen keine Gebühren berechnet.
Ausdrücklich gewünschter vorzeitiger Leistungsbeginn
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine entgeltliche Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, und wurden die erforderlichen Informationen ordnungsgemäß erteilt, kann gesetzlicher Wertersatz für den bis zum Widerruf erbrachten Anteil anfallen. Maßgeblich sind das Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang und grundsätzlich der vereinbarte Gesamtpreis; bei unverhältnismäßig hohem Preis der Marktwert.
Das bloße Beginnen einer Dienstleistung lässt das Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen. Ein vorzeitiges Erlöschen bei entgeltlichen Dienstleistungen setzt insbesondere die vollständige Erbringung, vorherige ausdrückliche Zustimmung zum Frühstart und bestätigte Kenntnis des Rechtsverlusts voraus. Die aktuellen Voraussetzungen stehen in § 356 Abs. 5 BGB.
Ein Frühstartwunsch ist freiwillig und wird nicht aus einer Anzahlung, einem eiligen Termin oder der AGB-Annahme abgeleitet. Zustimmung und Kenntnisbestätigung sind gesondert und nicht vorausgewählt einzuholen. Die produktive Nachweis- und Bestätigungskette ist noch nicht freigegeben.
§ 356 BGB: Voraussetzungen des Erlöschens · § 357a BGB: Wertersatz
Gesonderte digitale Inhalte sind anders zu behandeln
Eine individuell erbrachte Beratung oder Textleistung wird nicht allein wegen ihrer Lieferung als Datei zu einem separat verkauften digitalen Inhalt. Für eigenständig verkaufte digitale Inhalte muss ein eigener, zum Angebot passender Verbraucherprozess festgelegt werden.
Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sind für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts die Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB zu erfüllen. Dazu gehören der Beginn der Vertragserfüllung, die ausdrückliche Zustimmung, die Kenntnisbestätigung und die erforderliche Vertragsbestätigung. Ein Download allein ist kein pauschaler Widerrufsverzicht.
Der Dienstleistungs-Wertersatzabschnitt darf nicht als pauschale Downloadgebühr übernommen werden. Für einen wirksam ausgeübten Widerruf solcher digitaler Inhalte sieht § 357a Abs. 3 BGB keinen Wertersatz vor. Ein entsprechender Verkaufszweig ist im jetzigen Test nicht produktiv freigegeben.
Elektronische Widerrufsfunktion — aktueller Stand
§ 356a BGB verlangt bei den erfassten Online-Fernabsatzverträgen eine gut zugängliche, hervorgehobene und während der Widerrufsfrist verfügbare Funktion. Nach Eingabe oder Bestätigung von Name, Vertragszuordnung und elektronischem Bestätigungskanal folgt ein eigener Bestätigungsschritt. Die Eingangsbestätigung muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden und Erklärungsinhalt sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten.
Diese vollständige Funktion einschließlich echter Zustellung ist für CASA WRITE noch nicht freigegeben. Die im Test angebotene Aktion simuliert lediglich einen Widerruf im Testvorgang. Es wird derzeit keine funktionsfähige gesetzliche Online-Widerrufsstrecke für echte Verträge behauptet. Andere zulässige Erklärungswege werden dadurch nicht eingeschränkt.
Aktueller BGB-Gesamttext, § 356a
Freiwilliges Widerrufsformular — Arbeitsfassung
Empfänger: CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland; s.siemers@casa-consult.de.
Ich/Wir erkläre(n) den Widerruf des folgenden Vertrags:
- Leistung oder digitaler Inhalt: ____________________
- Vertrags- oder Projektnummer, soweit vorhanden: ____________________
- Datum des Vertragsabschlusses: ____________________
- Name der widerrufenden Person(en): ____________________
- Anschrift: ____________________
- Datum der Erklärung: ____________________
- Unterschrift nur bei Erklärung auf Papier: ____________________
Amtliches Muster-Widerrufsformular
Die Vertragsnummer dient nur der Zuordnung und ist keine zwingende Voraussetzung eines ansonsten eindeutigen Widerrufs. Elektronische Erklärungen erfordern keine handschriftliche Unterschrift. Verwenden Sie das Testportal nicht als alleinigen Erklärungsweg für einen außerhalb der Testumgebung tatsächlich geschlossenen Vertrag.
Information zur Barrierefreiheit — Prüfstand
Diese Information betrifft die private CASA-WRITE-Testwebsite einschließlich Projektanfrage und Test-Kundenbereich. Stand: 19. September 2026. Sie ist keine Bescheinigung vollständiger Barrierefreiheit und keine Behauptung eines abgeschlossenen WCAG- oder EN-Konformitätsnachweises.
Dienstleistung und Bedienablauf
CASA WRITE informiert über Text-, Analyse-, Publikations- und zulässige akademische Unterstützungsleistungen. Im Test wird eine Projektanfrage in mehreren Schritten erfasst. Der Kundenbereich enthält vorbereitete Rollen, Briefings, Nachrichten, Dokumentfassungen, Prüfungen, Freigaben und simulierte Finanzvorgänge. Die Anmeldung erfolgt über ChatGPT. Es werden keine echten Aufträge oder Zahlungen ausgeführt.
Anforderungen und tatsächlicher Nachweisstand
Für einen unter das BFSG fallenden Verbraucher-Onlineprozess sind die einschlägigen Anforderungen insbesondere aus §§ 12 und 19 BFSGV zu erfüllen. Sie betreffen zugängliche Informationen und wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Funktionen einschließlich Identifizierung, Anmeldung und gegebenenfalls Zahlung.
Für den vollständigen CASA-WRITE-Prozess liegt derzeit kein abgeschlossener und freigegebener Barrierefreiheitsnachweis vor. Einzelne Funktions-, Sprach- oder Layouttests belegen nicht bereits die Zugänglichkeit aller Abläufe mit assistiven Technologien. Eine Kleinstunternehmensausnahme wird ohne bestätigte Voraussetzungen ebenso wenig beansprucht wie eine pauschale Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung.
Diese offene Beschreibung des Teststands ersetzt bei einer später tatsächlich BFSG-pflichtigen Dienstleistung weder die erforderliche Umsetzung noch die vollständige Information nach Anlage 3 BFSG.
BFSG: Informationen über Dienstleistungen · BFSGV: Allgemeine Anforderungen · BFSGV: Elektronischer Geschäftsverkehr
Offene Prüffelder
Die folgende Liste benennt noch vollständig zu prüfende Bereiche, nicht eine abschließend festgestellte Liste von Barrieren:
- Bedienung sämtlicher Navigationen und Dialoge mit Tastatur, verständliche Fokusführung und sichtbarer Fokus.
- Formularbeschriftungen, Pflichtangaben, Fehlermeldungen und dynamische Statusmeldungen mit Screenreader.
- Kontrast, Vergrößerung, Umbruch und Bedienbarkeit bei schmalen Ansichten.
- Sprachkennzeichnung, arabische Schreibrichtung und verständliche Bedienhinweise in allen aktivierten Sprachfassungen.
- Anmeldung, Rollenwechsel und Wiederaufnahme nach Fehlern.
- Lesereihenfolge und zugängliche Struktur herunterladbarer Projekt- und Vertragsdokumente.
- Späterer Echtabschluss, Zahlung, Frühstart, Widerruf und tatsächliche elektronische Bestätigung.
Barriere melden oder Unterstützung anfragen
Bitte nennen Sie die betroffene Seite und die gewünschte Handlung; Angaben zu einer verwendeten Bedienhilfe können bei der Prüfung helfen. Persönliche Gesundheitsangaben sind nicht erforderlich.
Kontakt: CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg. E-Mail s.siemers@casa-consult.de, Telefon +49 40 87 000 – 465. Eine feste Bearbeitungsfrist wird für diese Testphase nicht zugesichert.
Barriere per E-Mail melden · Telefonischer Kontakt
Zuständige Marktüberwachung
Für vom BFSG erfasste Angebote ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen — Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR) zuständig.
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg. Telefon +49 391 289 230 23. E-Mail kontakt@mlbf-barrierefrei.de. Die offizielle Website informiert über Meldungen und Anträge zur Prüfung von Barrieren.
Offizielle Website und Kontakt der MLBF · Antrag nach § 32 Abs. 1 BFSG
Fortschreibung
Nach Abschluss der Prüfungen werden bestätigte Einschränkungen, konkrete Maßnahmen und der belegte Erfüllungsstand ergänzt. Neue Funktionen und Sprachfassungen sind in die Prüfung einzubeziehen. Für einen späteren Echtbetrieb ist eine gesonderte Freigabe erforderlich.