CASA WRITE · CASA CONSULT

Rechtliche Hinweise

Rechtstexte: deutsche Prüffassung; noch nicht für echte Verträge freigegeben.

Übernommene Testfassungen

Am 26. September 2026 als Arbeitsfassungen übernommen. Diese Entwürfe sind nicht für echte Vertragsabschlüsse aktiviert. Beschreibungen der früheren Testumgebung sind noch an den tatsächlichen Betrieb anzupassen.

AGB · Entwurf · PRUEFFASSUNG-2026-09-19

Quelle: CASA WRITE · Testfassung v8 · Rechtstexte vom 19. September 2026 · Abschnitt AGB

AGB — Prüffassung für künftige Agenturleistungen Diese Fassung beschreibt das vorgesehene Vertragsmodell für spätere reale Leistungen. Sie ist im privaten Test keine Grundlage für entgeltliche Aufträge. Offene Geschäftsentscheidungen und die rechtliche Schlussprüfung müssen vor Freischaltung des Echtgeldbetriebs geklärt werden. Stand: 19. September 2026. 1. Vertragspartner und Geltungsbereich CASA WRITE ist eine Marke der CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland, vertreten durch Dr. Sven H.A. Siemers. Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 184534. Kontakt: s.siemers@casa-consult.de, +49 40 87 000 – 465. Diese Bedingungen sind für individuell vereinbarte Text-, Redaktions-, Publikations-, Analyse- und Unterstützungsleistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern vorgesehen, soweit sie wirksam einbezogen werden. Individuelle Abreden haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 2. Leistungsinhalt und Abgrenzung Das angenommene Angebot und das abgestimmte Briefing bestimmen Zweck, Zielgruppe, Lieferobjekte, Umfang, Sprache, Format, Quellen- und Methodenstandard, Mitwirkung, Termine, Vergütung und Nutzungsrechte. Bei Beratung und Coaching wird die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Ist ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart, bleibt die hierfür geltende Ergebnis- und Mängelverantwortung bestehen. Prüfungsnoten, Zulassung, Veröffentlichung durch Dritte, Verkaufszahlen oder wirtschaftliche Wirkungen werden nicht als Erfolg zugesagt, soweit nicht gesondert wirksam vereinbart. Dies schränkt die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung nicht ein. Eine Lieferung als PDF oder DOCX entscheidet nicht allein, ob ein Dienst-, Werk- oder Vertrag über digitale Inhalte vorliegt. Die Einordnung muss zur tatsächlich vereinbarten Leistung passen. 3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss Eine Projektanfrage dient zunächst der Prüfung von Zweck, Machbarkeit und zulässigem Umfang. Sie allein ist keine Beauftragung und löst keine Zahlung aus. Vorgesehen ist ein individualisiertes Angebot mit Gültigkeitsdauer, das über einen ausdrücklich freigegebenen realen Abschlussweg angenommen werden kann. Angebot, Bedingungen und Verbraucherinformationen müssen vorher lesbar und speicherbar bereitstehen. Eine Zahlungspflicht muss beim echten Abschluss eindeutig erkennbar sein. Der Vertragsinhalt wird anschließend auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt; eine bloße Anfragebestätigung ist keine Auftragsannahme. Prüfhinweis: Verbindlicher Angebots-/Annahmeweg, Vertragssprachen, Zahlungsschritt und echte Zustellung sind noch freizugeben. Testschaltflächen und Testangebote sind davon ausgeschlossen. 4. Zulässige Nutzung und akademische Integrität Akademische Unterstützung wird ausschließlich als zulässiges Coaching, Rechercheunterstützung, Struktur-, Methoden- oder Statistikberatung, Lektorat oder eindeutig gekennzeichnetes Lern- und Anschauungsmaterial vereinbart. Die Eigenleistung muss erhalten bleiben; die jeweils einschlägigen Prüfungs- und Institutionsregeln sind zu berücksichtigen. Nicht übernommen werden Täuschung, Plagiate, erfundene Quellen, manipulierte Daten sowie Herstellung oder Verschleierung fremder Prüfungsleistungen zur Einreichung als eigene Arbeit. Muster dürfen nicht als eigene Prüfungsleistung eingereicht werden und bleiben als Muster gekennzeichnet. Der Auftraggeber beschreibt den tatsächlichen Zweck und bekannte institutionelle Vorgaben. Begründete Zweifel werden geklärt; eine zulässige Begrenzung oder Änderung wird vereinbart. Unzulässige Leistungen werden nicht ausgeführt. Die Folgen einer Beendigung richten sich nach Vereinbarung und Gesetz, nicht nach pauschalen Straf- oder Verfallsklauseln. 5. Mitwirkung und Kommunikation Der Auftraggeber stellt vereinbarte Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereit und benennt erforderlichenfalls einen Ansprechpartner. Übermitteltes Material muss im vorgesehenen Rahmen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Eigene Prüf- und Sorgfaltspflichten von CASA WRITE bleiben bestehen. Briefing, Fassungen, Rückfragen und Entscheidungen werden über den vereinbarten Weg nachvollziehbar dokumentiert. Gesetzliche Erklärungen wie Widerruf, Kündigung oder Mängelanzeige werden nicht ausschließlich an eine Portalnutzung gebunden, soweit andere Wege zulässig sind. Fehlende Angaben und Verzögerungen werden mit ihren Auswirkungen mitgeteilt. Ein Systemstatus bewirkt weder unbegrenzte Fristverlängerungen noch automatisch zusätzliche Vergütung. 6. Termine, Änderungen und Korrekturrunden Verbindliche Termine stehen im Angebot. Änderungen von Umfang, Lieferobjekten, Rechten oder Terminen werden hinsichtlich Machbarkeit, Preis und Zeitplan erläutert und vereinbart. Ohne Annahme eines vergütungspflichtigen Änderungsangebots entstehen daraus keine zusätzlichen Entgeltpflichten. Soweit im Einzelangebot vereinbart, sind zwei redaktionelle Korrekturrunden innerhalb des abgestimmten Briefings enthalten. Eine Runde bündelt zusammengehörige Änderungswünsche zu einer bezeichneten Fassung. Neue Inhalte oder ein anderer Zweck können ein Änderungsangebot erfordern. Gesetzliche Mängelrechte und die Beseitigung von Mängeln werden weder auf zwei Runden beschränkt noch als kostenpflichtiger Mehrumfang behandelt. 7. Prüfung, Freigabe und Abnahme Ergebnisse werden in der vereinbarten Form zur Prüfung bereitgestellt. Rückmeldungen sollen die Fassung und die beanstandeten Punkte bezeichnen. Eine redaktionelle Zwischenfreigabe ist nicht automatisch die Abnahme sämtlicher Leistungen oder ein Verzicht auf unbekannte Mängel. Bei Werkleistungen richtet sich die Abnahme nach dem Gesetz. Es wird keine hiervon abweichende automatische Abnahme durch Schweigen, Download oder Ablauf einer beliebigen Frist vereinbart. Reine Dienstleistungen setzen keine werkvertragliche Abnahme voraus. § 640 BGB: Abnahme: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html 8. Preise, Zahlung und Rechnungen Vergütung, Währung, Steuerbehandlung und etwaige wirksam vereinbarte Raten oder Anzahlungen ergeben sich aus dem Angebot. Verbraucher erhalten den Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern und weiterer Preisbestandteile vor dem Abschluss. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Vereinbarung berechnet. Fälligkeit sowie zulässige Voraus- oder Abschlagszahlungen richten sich nach der wirksamen Einzelvereinbarung und dem Gesetz. Gesetzliche Einwendungen, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben bestehen. Interne Finanzfreigaben dürfen gesetzliche Fälligkeiten von Zahlungen oder Erstattungen nicht verschieben. Prüfhinweis: Reale Zahlungsarten, Fälligkeiten, Anzahlungsmodell, Steuerdarstellung und Rechnungsweg sind noch festzulegen. Die im Test hinterlegten Beträge und Steuersätze ersetzen diese Festlegung nicht. 9. Nutzungsrechte und Drittmaterial Das Angebot legt die Nutzungsarten, den Zweck, Dauer, Gebiet, gegebenenfalls Ausschließlichkeit, Bearbeitung und Veröffentlichung fest. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen; eine pauschale Übertragung des Urheberrechts selbst wird nicht behauptet. Drittmaterial unterliegt seinen kenntlich gemachten Lizenzgrenzen. Vereinbarungen über Namensnennung, diskrete Mitarbeit und Autorenangaben werden projektspezifisch geprüft und erlauben keine Täuschung im Prüfungs- oder Wissenschaftskontext. Akademische Muster bleiben auf den vereinbarten zulässigen Zweck begrenzt. Prüfhinweis: Rechtekette zu Autoren und Spezialisten, Namensnennung sowie der Zeitpunkt der Rechtseinräumung müssen vor dem jeweiligen Angebot bestätigt werden. 10. Vertraulichkeit, Hilfsmittel und Daten Nicht öffentliche Projektinformationen werden zweckgebunden verwendet und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Einschaltung geeigneter Spezialisten entbindet CASA WRITE nicht von eigenen vertraglichen Pflichten. Ein vereinbarter KI-Einsatz wird hinsichtlich Zweck und Datenumfang geklärt und transparent dokumentiert. Fachliche Verantwortung und menschliche Prüfung bleiben erhalten. Eine Nutzung vertraulicher Kundendaten zum Modelltraining ist nicht Bestandteil des Auftrags. Prüfhinweis: Diese vorgesehenen Verpflichtungen setzen passende Dienstleisterverträge und überprüfte technische Einstellungen voraus. Die aktuelle Test-Datenschutzinformation benennt die noch offenen Plattformnachweise. Für echte Projekte sind tatsächliche Datenflüsse, Aufbewahrung, Löschung und gegebenenfalls Auftragsverarbeitung vorher zu regeln. 11. Mängel und Haftung Bei vertragswidrigen Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte. Bei Werkleistungen bleiben insbesondere Nacherfüllung und unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bestehen. Für gesondert verkaufte digitale Produkte gelten deren zwingende Schutzvorschriften. CASA WRITE haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Prüffassung enthält keinen Haftungsausschluss und keine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen. Die fehlende Zusage eines externen Prüfungs-, Publikations- oder Markterfolgs schließt die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nicht aus. § 634 BGB: Rechte bei Mängeln: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html 12. Beendigung und Widerruf Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben erhalten. Für die Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Vergütungs- und Anrechnungsregeln; eine starre Stornopauschale wird nicht vereinbart. Ein Verbraucherwiderruf wird getrennt nach der zutreffenden Belehrung behandelt. Reine Unternehmergeschäfte erhalten dadurch kein zusätzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Prüfhinweis: Sollten später Abonnements oder sonstige Dauerschuldverhältnisse angeboten werden, sind Laufzeit, Kündigung und gegebenenfalls eine elektronische Kündigungsfunktion gesondert zu prüfen. Diese Prüffassung führt kein Abonnement ein. 13. Beschwerden und Streitbeilegung Beschwerden können Sie an s.siemers@casa-consult.de oder postalisch an CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, richten. Ein vorheriges Beschwerdeverfahren ist keine Voraussetzung für gesetzliche Rechte oder gerichtlichen Rechtsschutz. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt. Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart. § 37 VSBG: Information nach einer Streitigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__37.html

Nutzung · Entwurf · PRUEFFASSUNG-2026-09-19

Quelle: CASA WRITE · Testfassung v8 · Rechtstexte vom 19. September 2026 · AGB Abschnitt 4 (unveränderter Auszug)

4. Zulässige Nutzung und akademische Integrität Akademische Unterstützung wird ausschließlich als zulässiges Coaching, Rechercheunterstützung, Struktur-, Methoden- oder Statistikberatung, Lektorat oder eindeutig gekennzeichnetes Lern- und Anschauungsmaterial vereinbart. Die Eigenleistung muss erhalten bleiben; die jeweils einschlägigen Prüfungs- und Institutionsregeln sind zu berücksichtigen. Nicht übernommen werden Täuschung, Plagiate, erfundene Quellen, manipulierte Daten sowie Herstellung oder Verschleierung fremder Prüfungsleistungen zur Einreichung als eigene Arbeit. Muster dürfen nicht als eigene Prüfungsleistung eingereicht werden und bleiben als Muster gekennzeichnet. Der Auftraggeber beschreibt den tatsächlichen Zweck und bekannte institutionelle Vorgaben. Begründete Zweifel werden geklärt; eine zulässige Begrenzung oder Änderung wird vereinbart. Unzulässige Leistungen werden nicht ausgeführt. Die Folgen einer Beendigung richten sich nach Vereinbarung und Gesetz, nicht nach pauschalen Straf- oder Verfallsklauseln.

Widerruf · Entwurf · PRUEFFASSUNG-2026-09-19

Quelle: CASA WRITE · Testfassung v8 · Rechtstexte vom 19. September 2026 · Abschnitt Widerruf

Widerruf — Testhinweis und Verbraucher-Prüffassung Im aktuellen privaten Test bestehen keine realen Agenturverträge oder Zahlungen. Ein Widerruf im Testportal ist eine Simulation und wird nicht tatsächlich per E-Mail bestätigt. Die nachfolgende Verbraucherinformation ist ein Entwurf für den späteren Echtgeldbetrieb, keine Behauptung einer bereits vollständig umgesetzten Online-Widerrufsfunktion. Stand: 19. September 2026. Für spätere Fernabsatzverträge über Dienstleistungen Als Verbraucher können Sie einen entsprechenden Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Bei den hier erfassten Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Erteilung der gesetzlich erforderlichen Belehrung. Ihre eindeutige Erklärung richten Sie an CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland; E-Mail s.siemers@casa-consult.de; Telefon +49 40 87 000 – 465. Sie können beispielsweise per Brief oder E-Mail erklären, welchen Vertrag Sie widerrufen. Eine rechtzeitig vor Fristende abgesandte Erklärung genügt. Das unten beschriebene Formular ist freiwillig. Diese eigenständig formulierte Prüffassung beansprucht keine gesetzliche Musterprivilegierung. Vor einem echten Abschluss sind der konkrete Leistungstyp, das aktuelle amtliche Muster und die technische Einbindung abschließend abzugleichen. Amtliche Musterbelehrung mit Gestaltungshinweisen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html Rückzahlung nach wirksamem Widerruf Empfangene Zahlungen werden ohne vermeidbare Verzögerung, spätestens 14 Tage nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung, zurückgezahlt. Gegebenenfalls erstattungsfähige Standardlieferkosten sind eingeschlossen; Mehrkosten einer von Ihnen gewählten teureren Versandart nicht. Für die Erstattung wird grundsätzlich das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel genutzt. Eine andere für Sie kostenfreie Rückzahlungsart kann ausdrücklich vereinbart werden. Für die Rückzahlung selbst werden Ihnen keine Gebühren berechnet. Ausdrücklich gewünschter vorzeitiger Leistungsbeginn Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine entgeltliche Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, und wurden die erforderlichen Informationen ordnungsgemäß erteilt, kann gesetzlicher Wertersatz für den bis zum Widerruf erbrachten Anteil anfallen. Maßgeblich sind das Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang und grundsätzlich der vereinbarte Gesamtpreis; bei unverhältnismäßig hohem Preis der Marktwert. Das bloße Beginnen einer Dienstleistung lässt das Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen. Ein vorzeitiges Erlöschen bei entgeltlichen Dienstleistungen setzt insbesondere die vollständige Erbringung, vorherige ausdrückliche Zustimmung zum Frühstart und bestätigte Kenntnis des Rechtsverlusts voraus. Die aktuellen Voraussetzungen stehen in § 356 Abs. 5 BGB. Ein Frühstartwunsch ist freiwillig und wird nicht aus einer Anzahlung, einem eiligen Termin oder der AGB-Annahme abgeleitet. Zustimmung und Kenntnisbestätigung sind gesondert und nicht vorausgewählt einzuholen. Die produktive Nachweis- und Bestätigungskette ist noch nicht freigegeben. § 356 BGB: Voraussetzungen des Erlöschens: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html § 357a BGB: Wertersatz: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357a.html Gesonderte digitale Inhalte sind anders zu behandeln Eine individuell erbrachte Beratung oder Textleistung wird nicht allein wegen ihrer Lieferung als Datei zu einem separat verkauften digitalen Inhalt. Für eigenständig verkaufte digitale Inhalte muss ein eigener, zum Angebot passender Verbraucherprozess festgelegt werden. Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sind für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts die Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB zu erfüllen. Dazu gehören der Beginn der Vertragserfüllung, die ausdrückliche Zustimmung, die Kenntnisbestätigung und die erforderliche Vertragsbestätigung. Ein Download allein ist kein pauschaler Widerrufsverzicht. Der Dienstleistungs-Wertersatzabschnitt darf nicht als pauschale Downloadgebühr übernommen werden. Für einen wirksam ausgeübten Widerruf solcher digitaler Inhalte sieht § 357a Abs. 3 BGB keinen Wertersatz vor. Ein entsprechender Verkaufszweig ist im jetzigen Test nicht produktiv freigegeben. Elektronische Widerrufsfunktion — aktueller Stand § 356a BGB verlangt bei den erfassten Online-Fernabsatzverträgen eine gut zugängliche, hervorgehobene und während der Widerrufsfrist verfügbare Funktion. Nach Eingabe oder Bestätigung von Name, Vertragszuordnung und elektronischem Bestätigungskanal folgt ein eigener Bestätigungsschritt. Die Eingangsbestätigung muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden und Erklärungsinhalt sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten. Diese vollständige Funktion einschließlich echter Zustellung ist für CASA WRITE noch nicht freigegeben. Die im Test angebotene Aktion simuliert lediglich einen Widerruf im Testvorgang. Es wird derzeit keine funktionsfähige gesetzliche Online-Widerrufsstrecke für echte Verträge behauptet. Andere zulässige Erklärungswege werden dadurch nicht eingeschränkt. Aktueller BGB-Gesamttext, § 356a: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html Freiwilliges Widerrufsformular — Arbeitsfassung Empfänger: CASA CONSULT Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Charlotte-Niese-Straße 23 d, 22609 Hamburg, Deutschland; s.siemers@casa-consult.de. Ich/Wir erkläre(n) den Widerruf des folgenden Vertrags: Leistung oder digitaler Inhalt: ____________________ Vertrags- oder Projektnummer, soweit vorhanden: ____________________ Datum des Vertragsabschlusses: ____________________ Name der widerrufenden Person(en): ____________________ Anschrift: ____________________ Datum der Erklärung: ____________________ Unterschrift nur bei Erklärung auf Papier: ____________________ Amtliches Muster-Widerrufsformular: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_2.html Die Vertragsnummer dient nur der Zuordnung und ist keine zwingende Voraussetzung eines ansonsten eindeutigen Widerrufs. Elektronische Erklärungen erfordern keine handschriftliche Unterschrift. Verwenden Sie das Testportal nicht als alleinigen Erklärungsweg für einen außerhalb der Testumgebung tatsächlich geschlossenen Vertrag.